Informationen zur Kundengeldabsicherung gem. § 651r
Bitte beachten Sie
bei Ihrer Reisebuchung, dass Ihnen jeder Reiseveranstalter eine Kundengeldabsicherung nachweisen muss. Hierauf sollten Sie stets achten, um irgendwelche irreparablen Schäden zu vermeiden. Wir dürfen Ihnen nachstehend den Gesetzestext darlegen.