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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die nordic holidays Pauschalreisen, Einzelleistungen und Flugbuchungen. Für Einzelreisende und Gruppen.merken

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der nordic holidays gmbh

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gerne zur Verfügung.


-1- Abschluss des Pauschalreisevertrages
 

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der nordic holidays gmbh (nachfolgend: nordic holidays) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch nordic holidays zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird nordic holidays dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von nordic holidays vor, an das nordic holidays für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.

1.3. Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4. Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a. Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotene Vertragssprache ist Deutsch.
d. Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischen Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)
g. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechende seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.

-2- Bezahlung

2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für nordic holidays ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, nordic holidays den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.

2.2. Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.

2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1. abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1. mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1. möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.

2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist nordic holidays nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2.) zu verlangen.

-3- Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von nordic holidays nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

3.2. Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. nordic holidays ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert nordic holidays zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die
Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen. 3.3. Gemäß den Bestimmungen des §§ 651f und g BGB behält sich nordic holidays vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a. Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann nordic holidays den Reisepreis wie folgt erhöhen:
- Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann nordic holidays vom Kunden verlangen.
b. Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben nordic holidays gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für nordic holidays verteuert.
d. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muss nordic holidays den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den o.g. Gründen von mehr als 8 % ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn nordic holidays eine solche anbietet.

3.5. Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3.) verringern bzw. ändern und dies bei nordic holidays zu niedrigeren Kosten führt.

3.6. Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8 % sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. nordic holidays informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. nordic holidays kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von nordic holidays bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von nordic holidays bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8 % als angenommen. nordic holidays kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8 % wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

-4- Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen

4.1. Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei nordic holidays. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert nordic holidays den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.

Die Rücktrittskosten für den Reisezeitraum 01.05.–31.10. betragen pro Reisekunde:

- bei Reisen mit Eigenanreise ohne Bestandteil von mehrtägigen Schiffsfahrten:
bis 32. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . . .15 %
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 30 %
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . 50 %
ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . 60 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt . . . . . . . . 90 %
des Reisepreises

- bei Reisen inkl. Fähre, Flug-, Bahn- oder Busbeförderung ohne Bestandteil von mehrtägigen Schiffsfahrten:
bis 32. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . . .25 %
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 35 %
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . 55 %
ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . 70 %
am Abreisetag oder bei Nichtantritt . . . . . . . . 90 %
des Reisepreises

- bei Reisen inkl. Schiffsfahrten mit Hurtigruten (ganzjährig):
bis 60. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . .  15 %
ab 59. bis 22. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 40 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 60 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . 90 %
des Reisepreises.

- bei Reisen inkl. Schiffsfahrten mit Havila (ganzjährig):
bis 60. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . .  15 %
ab 59. bis 42. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 35 %
ab 41. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . 90 %
des Reisepreises.

- bei Reisen inkl. Schiffsfahrten auf dem Göta Kanal:
bis 40. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . .  40 %
ab 39. bis 20. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 50 %
ab 19. vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . .  90 %
des Reisepreises.

Die Rücktrittskosten für den Reisezeitraum 01.11.–30.04. betragen pro Reisekunde:

- bei allen Pauschalreisen
bis 60. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . .  25 %
ab 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 50 %
ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 70 %
ab 29. bis 21. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . 80 %
ab 20. Tag oder bei Nichtantritt . . . . . . . . . . . .90 %
des Reisepreises.

- bei privaten & geschlossenen Gruppen-Pauschalreisen ohne Linienflüge (ab 10 Personen) / Einzelleistungen:
nordic holidays Gruppenreisen, die als Zubucher-Reisen ausgeschrieben sind, fallen unter Pauschalreisen ohne Linienflüge / Einzelleistungen / Zusatzleistungen
- bei Rücktritt der gesamten Gruppe:
bis 120. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1.900,00 €
ab 119. bis 45. Tag vor Reisebeginn . . . . . 50 %, mindestens 1.900,00 €
ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80 %
ab 29. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt . . . . . . . . . . . . . . 90 %
des Reisepreises pro Person.

- bei Rücktritt einzelner Teilnehmer der Gruppe bis max. 40 % der Teilnehmer gelten die Bedingungen für Pauschalreisen ohne Linienflüge / Einzelleistungen / Zusatzleistungen
- bei Linienflügen bei Gruppenreisen (Angaben für Personen über 2 Jahre):
Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, die auf Wunsch gerne zugesandt werden.
Nach erfolgter Ticketausstellung . . . . . . . . . 90 %
des Reisepreises.

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, nordic holidays nachzuweisen, dass nordic holidays kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von nordic holidays geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird nordic holidays seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von nordic holidays ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was nordic holidays durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet. Im Fall des Rücktritts ist nordic holidays zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.

4.3. Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann nordic holidays keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.

4.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. nordic holidays kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. nordic holidays hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.

4.5. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.

-5- Rücktritt durch nordic holidays (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)

5.1. nordic holidays kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a. in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt nordic holidays von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

5.2. Auf die nordic holidays zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

-6- Gewährleistung

6.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, nordic holidays oder dem Reisevermittler angezeigt werden.

6.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und nordic holidays dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

6.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn nordic holidays keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von nordic holidays verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.

-7- Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung von nordic holidays für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von nordic holidays nicht schuldhaft herbeigeführt wird. 7.2. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge
(auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u.a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und nordic holidays; für solche Leistungen übernimmt nordic holidays keine Haftung.

7.3. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber nordic holidays ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.

-8- Mitwirkungspflicht des Reisekunden

Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber nordic holidays oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern nordic holidays wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

-9- Beistandspflicht von nordic holidays

Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat nordic holidays ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu nordic holidays unter den in Ziffer 17 gennannten Kontaktdaten aufzunehmen.

-10- Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber nordic holidays unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber nordic holidays kann auch über den Reisevermittler erfolgen.
Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.

10.2. Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

-11- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1. nordic holidays steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist nordic holidays vorvertraglich hin. Der Reisende sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.

11.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von nordic holidays bedingt sind.

-12- Informationspflichten über Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet nordic holidays, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist nordic holidays verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald nordic holidays Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss nordic holidays den Kunden über den Wechsel informieren. nordic holidays muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden:

https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

-13- Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und nordic holidays findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen nordic holidays im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2. Der Gerichtsstand von nordic holidays ist der Firmensitz in Hamburg.

13.3. Für Klagen von nordic holidays gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von nordic holidays maßgebend.

13.4. Die Bestimmungen zu Nr. 13.1. bis 13.3. finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und nordic holidays anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

-14- Schlichtungsverfahren

nordic holidays nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert nordic holidays den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

-15- Sonstige Bestimmungen

15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

15.2. Stand dieser Bedingungen ist März 2022.

-16- Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von nordic holidays wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von nordic holidays und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter:

https://www.nordic-holidays.de/de/1330-1/Datenschutzerklaerung.aspx

Auf Verlangen sendet nordic holidays dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu. 

-17- Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der nordic holidays gmbh, Theodorstraße 41a, 22761 Hamburg, Telefon: 040/286687130, Fax: 040/28668710, E-Mail: infoservice@nordic-holidays.de, HRB Amtsgericht Hamburg: 157330, Geschäftsführer: Frau Janka Schelb, Frau Ann-Cathrin Bröcker


PDF: Allgemeine Geschäftsbedingungen der nordic holidays gmbh